AGB
Der Erwerb von Produkten der Firma TRIVTEC GmbH sowie der Service der Firma TRIVTEC GmbH unterliegt den folgenden Geschäftsbedingungen.
A. Geltungsbereich
Diese Bedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung zwischen der Firma TRIVTEC GmbH und dem Kunden, sowie auf alle in diesem Zusammenhang gemachten Angaben auf Internetplattformen, Werbeangaben, Broschüren etc. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn es sind ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart und durch TRIVTEC bestätigt worden. Für Produkte, die nicht von der Firma TRIVTEC GmbH unmittelbar bezogen werden, gelten die Geschäftsbedingungen und Lizenzbedingungen der jeweiligen Firma.
Kunden der Firma TRIVTEC GmbH sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (in besonderen Ausnahmefällen auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf Geschäftsabschlüsse mit Unternehmern (Abschnitt B). Für Geschäftsabschlüsse mit Verbrauchern (absolute Ausnahme) gelten neben den Regeln für Unternehmer die Regeln für Verbrauchern (Abschnitt C.), soweit diese die Regeln für Unternehmer ergänzen, ersetzen oder modifizieren.
B. Unternehmer
1. Vertragsschluss
Ist der Kunde der Firma TRIVTEC GmbH Unternehmer, gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere die des HGB.
Wir bestätigen jeden Auftrag (Annahme eines Angebotes) mit eine Auftragsbestätigung in der noch einmal die wichtigsten Punkte des Vertrags aufgelistet werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die von der Firma TRIVTEC GmbH angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer und Versand- bzw. Lieferkosten. Preisabsprachen und Rabatte haben nur Gültigkeit, soweit sie schriftlich vereinbart sind.
Bestellte Waren und Services sind im Voraus zu zahlen, soweit keine abweichenden Zahlungsmodalitäten getroffen wurden. Ist Zahlung auf Rechnung vereinbart, so ist der Kaufpreis laut Rechnung nach 14 Tagen fällig, netto und ohne Abzug. Eine Zahlung gilt erst dann erfolgt, wenn die Firma TRIVTEC GmbH über den Zahlbetrag verfügen kann. Erfolgt eine Zahlung auf die Rechnung nicht, kommt der Kunde auch ohne weitere Mahnung automatisch nach 30 Tagen in Verzug. Der Verzugsbeginn aufgrund einer Mahnung bleibt unberührt. Als Verzugszins werden 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB geschuldet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugszinses bleibt vorbehalten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ebenfalls vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und dann, nur erfüllungshalber entgegengenommen. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit des Kunden sind sämtliche gegebenenfalls bestehende Forderungen sofort fällig.
3. Lieferung und Eigentumsvorbehalt
Die von der Firma TRIVTEC GmbH gelieferten Waren und Services bleiben in ihrem Eigentum, bis alle gegen den Kunden bestehenden gegenwärtigen Ansprüche, sowie etwaige künftige, wenn sie im Zusammenhang mit den gelieferten Waren im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Allerdings darf der Kunde diese noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern. In diesem Falle tritt der Kunde bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen die Vertragspartner des Kunden zur Sicherung der Zahlungsforderung der Firma TRIVTEC GmbH in Höhe des geschuldeten Betrages an die Firma TRIVTEC GmbH ab. Die Firma TRIVTEC GmbH nimmt diese Abtretung an. Gerät der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, ist über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder stellt er seine Zahlungen ein, darf der Kunde über die im Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware nicht mehr verfügen. Die Firma TRIVTEC GmbH kann in einem solchen Fall von dem Vertrag zurücktreten, ohne vorher eine Frist zur Leistungserbringung setzen und abwarten zu müssen. Ebenfalls ist in diesem Falle auf Verlangen der Firma TRIVTEC GmbH die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort zurückzugeben.
Der Lieferort ist durch den Kunden korrekt und lesbar anzugeben. Es gelten die Grundsätze über den Versendungskauf.
Die Firma TRIVTEC GmbH ist zu Teillieferungen, insbesondere im Rahmen der Lieferung von Drittprodukten, berechtigt.
4. Untersuchungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, von TRIVTEC GmbH gelieferte Ware sofort auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel hin zu untersuchen. Beanstandungen sind sofort zu rügen, das HGB ist maßgeblich. Werden erkennbare Mängel oder fehlende Produktteile nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Ware gerügt, gilt die Warensendung als genehmigt.
5. Sachmängel – Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Ablieferung der Ware, soweit die Firma TRIVTEC GmbH für solche Mängel nicht aufgrund arglistigen Verschweigens einzustehen hat. Die gesetzliche Verjährung von Rückgriffsansprüchen von Kunden, die Unternehmer sind, bleiben hiervon unberührt, soweit die von der Firma TRIVTEC GmbH gelieferten oder hergestellten Waren im Rahmen des Geschäftsbetriebes an Verbraucher verkauft werden. Die Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als dass der Kunde seinerseits keine über die gesetzlich geltenden Gewährleistungsvorschriften hinausgehenden Gewährleistungsrechte an den Verbraucher gegeben hat.
Wenn Drittprodukte während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wendet sich der Kunde vorrangig an den Hersteller der Drittprodukte, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Erst wenn eine Mängelgewährleistung gegenüber dem Drittanbieter fehlschlägt, kommt eine Mängelgewährleistung der Firma TRIVTEC GmbH unter Bedingung der vorstehenden Ausführungen in Betracht.
Die Firma TRIVTEC GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer garantierten Eigenschaft zurückzuführen sind.
Falls eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und dadurch eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wird, beschränkt sich die Haftung der TRIVTEC GmbH hinsichtlich des Schadenersatzes auf den vorhersehbaren Schaden, der in vergleichbaren Fällen typischerweise auftritt. Im Falle der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens bestimmt sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für alle sonstigen Schäden ist ausgeschlossen. Etwaige Haftungsansprüche die ihre Grundlage in den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haben, bleiben hiervon unberührt.
Die Beschaffenheit der von der Firma TRIVTEC GmbH gelieferten Waren und Services ist in der Produktbeschreibung abschließend bezeichnet. Weitere Beschaffenheitsvereinbarungen können nur ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Farbabweichungen zwischen den Fotos in der Werbung und der gelieferten Ware werden als Sachmängel nicht anerkannt. Eine Ausnahme besteht nur, soweit eine ausdrückliche schriftliche Einigung über einen bestimmten Farbton getroffen worden ist und der Kunde ein Andruckmuster geordert und erhalten hat, dass zur Grundlage der Farbtonbestimmung herangezogen wurde.
Sollten die von der Firma TRIVTEC GmbH gelieferten Waren oder Services im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit inne haben oder mit einem Mangel im Sinne des BGB behaftet sein, so ist die Firma TRIVTEC GmbH unter Abbedingung des § 439 BGB nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Zur Vorbereitung dieser Mangelbeseitigung ist die Firma TRIVTEC GmbH berechtigt, die betroffenen Waren nach eigener Wahl in den Räumlichkeiten des Kunden oder in den Räumlichkeiten der Firma TRIVTEC GmbH zu untersuchen. Soweit eine Mangelbeseitigung zu erfolgen hat, auch bei Ersatzlieferung, erwirbt die Firma TRIVTEC GmbH mit dem Austausch der Waren oder auch dem Austausch der Teilkomponenten Eigentum an den ausgetauschten Waren oder Teilkomponenten. Die weitergehenden gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
6. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht gemäß Abschnitt C. Nr. 10 gilt nicht für Unternehmer.
7. Gerichtsstand, deutsches Recht
Als Gerichtsstand wird der Firmensitz der TRIVTEC GmbH, soweit zulässig, vereinbart. Es gilt für alle Geschäftsvorgänge in die die TRIVTEC GmbH involviert ist, deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
C. Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
8. Vertragsschluss / Angebote
Die von der Firma TRIVTEC GmbH beworbenen Produkte und Services stellen keine verbindlichen Angebote dar. Angebote sind individuell von TRIVTEC GmbH oder dem Kunden zu unterbreiten. Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Annahme. Mündliche oder fernmündliche Angebote werden schriftlich bestätigt.
Eingehende Bestellungen, auch im elektronischen Geschäftsverkehr, stellen verbindliche Angebote dar. Die Firma TRIVTEC GmbH kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen schriftlich annehmen.
Zur unverzüglichen Bestätigung des Zugangs der Bestellung ist die Firma TRIVTEC GmbH nicht verpflichtet. Das direkte einstellen von Produkten innerhalb des elektronischen Verkehrs in einen Warenkorb wird nicht angeboten.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
Der jeweils angegebene Verkaufspreis versteht sich exklusive Umsatzsteuer und Lieferkosten. Die Angaben zu Waren und Preisen sind verbindlich. Auf Ausnahmen wird ausdrücklich hingewiesen. Änderungen wegen Irrtümern oder aufgrund Übertragungsfehlern bei Preis- und Lieferungsangaben bleiben vorbehalten und rechtfertigen gegebenenfalls nach den gesetzlichen Vorgaben zum Rücktritt vom Vertrag durch die Firma TRIVTEC GmbH.
Bestellte Waren sind im voraus über die angegebenen Zahlungswege zu zahlen. Zahlungen auf Rechnung oder per Nachnahme sind nach Absprache, möglich.
10. Widerrufsrecht
Verbraucher können ihre Willenserklärung, die auf Abschluss eines Fernabsatzvertrages gerichtet sind, binnen einer Frist von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Fax, Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor Erhalt der Ware selbst und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Frist zum Widerruf genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache zum Zwecke der Rücksendung.
Der Widerruf hat an die Firma TRIVTEC GmbH per E-Mail, Fax oder Post unter den im Impressum angegebenen Adressdaten zu erfolgen. Die Rücksendeadresse wird dem Kunden nach Widerruf mitgeteilt. Je nach Art und Umfang der Ware wird dem Kunden ein vorfrankiertes Rücksendeetikett zugesandt.
Der Widerruf ist an: TRIVTEC GmbH, Muhliusstr. 75, 24103 Kiel oder den Sitz der Gesellschaft: TRIVTEC GmbH, Moorkamp 26, 24253 Probsteierhagen zu richten.
Ist die Sache in Gebrauch genommen worden, bevor eine Rücksendung nach den Fernabsatzvertragsregeln erfolgte, ist eine entstandene Wertminderung durch die Ingebrauchnahme zu ersetzen. Ansonsten hat der Kunde im Falle des Widerrufs nach diesen Regeln den Anspruch auf Ersatz des Kaufpreises und der Versandkosten.
Das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften besteht unter anderem nicht bei Produkten, die aufgrund von Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ebenso wenig gilt das Widerrufsrecht für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit für die Rücksendung nicht geeignet sind. Insbesondere ist der Widerruf nach den Regeln für den Fernabsatzvertrag für Verträge über Software, insbesondere Computersoftware in versiegelten Packungen nicht möglich, wenn die Siegel verletzt bzw. geöffnet wurden.
Für Dienstleistungen (Services) erlischt das Widerrufsrecht nach den Regeln für Fernabsatzverträge vorzeitig, wenn die Firma TRIVTEC GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder die Ausführung durch den Kunden selbst veranlasst wurde.
11. Lieferung, Eigentumsvorbehalt
Die Firma TRIVTEC GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt (insbesondere bei Lieferungen im Rahmen von Drittprodukten, die zu einem anderen Zeitpunkt hergestellt werden, als die von der Firma TRIVTEC GmbH gelieferten Produkte). Der Lieferort ist von dem Kunden vollständig und genau anzugeben. Im Falle des Annahmeverzuges sind dadurch entstehende Kosten durch den Kunden zu tragen. Dies gilt insbesondere für Lagerungskosten und zusätzliche Versendungskosten. TRIVTEC GmbH kommt nur durch eine schriftliche Mahnung in Verzug. Die schriftliche Mahnung darf frühestens nach zwei Wochen des von TRIVTEC GmbH genannten unverbindlichen Lieferzeitpunktes erfolgen. Soweit verbindliche Liefertermine genannt sind, kann durch den Kunden unmittelbar nach Ablauf des Lieferzeitpunktes gemahnt werden.
TRIVTEC GmbH kann verlangen, dass der Kunde schriftlich erklärt, ob er wegen eintretender Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, oder auf die Lieferung bestehen möchte. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kann der Kunde nur dann von dem Vertrag zurücktreten, soweit Verzögerungen von der Firma TRIVTEC GmbH zu vertreten sind.
Erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an den gelieferten Waren auf den Kunden über. Ein Eigentumsvorbehalt wird insofern bis zur vollständigen Begleichung vereinbart. Der Kunde ist nicht berechtigt, Waren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert sind, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten.
Kann die Ware trotz zweier Zustellversuche nicht an die von dem Kunden angegebene Adresse ausgeliefert werden, so sind die Kosten für die Rücksendung an TRIVTEC GmbH und für die erneuten Zustellversuche und Zustellungen vom Kunden zu tragen, soweit dieser die Nichtzustellung zu verschulden hat.
Wird die Annahme der Ware durch den Kunden ernsthaft und endgültig verweigert, ohne dass dafür ein von der TRIVTEC GmbH zu vertretener Grund vorliegt, kann die Firma TRIVTEC GmbH vom Vertrag zurücktreten.
12. Sachmängel – Gewährleistung
Für die Verbraucher gelten im Falle von Sachmängeln die gesetzlichen Regeln. Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus werden Garantien oder Gewährleistungsverlängerungen nur gewährt, soweit diese schriftlich ausdrücklich vereinbart worden sind. Im Falle das Mängelgewährleistungsrechte in Anspruch genommen werden müssen, ist die Firma TRIVTEC GmbH vor einer etwaigen Zurücksendung der defekten Ware telefonisch, per Fax, E-Mail oder Brief zu kontaktieren. Die Firma TRIVTEC GmbH behält sich vor, unabgesprochene oder unfrei zurückgesendete Ware nicht anzunehmen.
Sollte sich herausstellen, dass die von dem Kunden reklamierte Ware frei von Mängeln ist; behält sich die Firma TRIVTEC GmbH vor, eine Bearbeitungspauschale von bis zu 10,-€ zu fordern.
Farbabweichungen zwischen den Fotos in der Werbung und der gelieferten Ware werden als Sachmängel nicht anerkannt. Eine Ausnahme besteht nur, soweit eine ausdrückliche schriftliche Einigung über einen bestimmten Farbton getroffen worden ist und der Kunde ein Andruckmuster geordert und erhalten hat, dass zur Grundlage der Farbtonbestimmung herangezogen wurde.
13. Haftung
Die Firma TRIVTEC GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer garantierten Eigenschaft zurückzuführen sind.
Falls eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und dadurch eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wird, beschränkt sich die Haftung der TRIVTEC GmbH hinsichtlich des Schadenersatzes auf den vorhersehbaren Schaden, der in vergleichbaren Fällen typischerweise auftritt. Im Falle der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens bestimmt sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für alle sonstigen Schäden ist ausgeschlossen. Etwaige Haftungsansprüche die ihre Grundlage in den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haben, bleiben hiervon unberührt.
Für die Inhalte externer Links kann durch die Firma TRIVTEC GmbH keine Haftung übernommen werden. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
14. Aufrechnung
Der Kunde kann nur dann gegen die Ansprüche der TRIVTEC GmbH aufrechnen, soweit er sich auf Ansprüche berufen kann, die unbestritten sind, rechtskräftig festgestellt wurden oder von der Firma TRIVTEC GmbH anerkannt wurden.
15. Datenschutz
Persönliche Kundendaten werden für die Bearbeitung des Bestellvorgangs gespeichert und verarbeitet. Der Kunde stimmt der Verwendung seiner Daten zu diesem Zweck ausdrücklich zu.
16. Salvatorische Klausel
Sollte sich die eine oder andere Bestimmung als unwirksam erweisen, berührt das nicht die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrages oder die übrigen Bestimmungen.